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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Land & Leute

Grundstücks- u. Immobiliengesellschaft

mbH & Co. KG

Lindenallee 29

24784 Westerrönfeld

Westerrönfeld, Dez. 2020

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Beziehungen zu Kunden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Sie werden Vertragsbestandteil, sobald der Empfänger unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der Angebotsempfänger für volle Provision, wenn ein Hauptvertrag zustande kommt.

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als einen Vertragspartner tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.

1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe der gezahlten Provision. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadenersatzpflichtig.

2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dieses unverzüglich, binnen 5 Tagen unter Angabe der Quelle, mitzuteilen.

3. Enstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenem Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrags wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basiszinssatz.


5. Provisionssätze
Bei Verbrauchern gilt ab 23.12.2020 die Parität, also Verkäufer und Käufer tragen jeweils die Hälfte, sofern der Verkäufer nicht die komplette Provision trägt, oder aber der Käufer, durch einen Kaufgesuchmaklervertrag sich im Vorwege zur Gesamtprovisionszahlung verpflichtet.

6. Alleinauftrag
Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.

7. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

8. Vertragsverhandlungen und –abschluss
Sofern aufgrund unseres Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannter Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

9. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich in Schriftform zu verständigen, hierbei ist ein Aufwendungsersatz (siehe auch §5 Maklervertrag) nach den tatsächlich angefallen Kosten des jeweiligen Auftrags zu Leisten. Hierbei fallen Pauschalen für die Erstellung von Exposés und Fotoaufnahmen mit deren Bearbeitung in Höhe von jeweils € 500,- zzgl. der gültigen MwSt. an. Sollte ein externer Fotograf beauftragt worden sein, so beträgt die Fotopauschale € 900,- zzgl. der gültigen MwSt.. Fahrtkosten werden gemäß den Vorgaben des Finanzamtes abgerechnet. 

10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Land & Leute Verwaltungs GmbH, je nach Streitwert Westerrönfeld oder Kiel.

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